1. Stornierung im Internet
nur vor Beginn der Gültigkeitsdauer möglich
- Funktion Stornierung wählen.
- Strecke eingeben, die storniert werden soll und dann bestätigen.
- Die Einbuchung wird im Mautsystem als ungültig gekennzeichnet.
- Einbuchungsbeleg und -nummer werden ungültig.
- Rückerstattung als Gutschrift über das ursprüngliche Zahlungsmittel.
Eine Stornierung nach Beginn der Gültigkeitsdauer ist nur noch an einem Mautterminal möglich!
2. Stornierung am Terminal
Vor Gültigkeitsbeginn der gebuchten Strecke
Es kann nur noch die Strecke ab dem aktuellen Standort (Mautstellenterminal) entlang der gebuchten Strecke bis zum Zielort storniert werden.
- Funktion Stornierung wählen.
- Einbuchungsbeleg einführen oder Buchungsnummer eingeben.
- Maut wird zurückerstattet.
- Eingabe von Zulassungsland, Fahrzeugkennzeichen und Gültigkeitsbeginn.
- Es findet eine automatische Vollstornierung statt.
- Barzahler erhalten einen Beleg der an der Kasse ausbezahlt wird.
- Kartenzahler erhalten eine Rückbuchung auf die Karte.
während der Gültigkeitsdauer
Es kann nur noch die Strecke ab dem aktuellen Standort (Mautstellenterminal) entlang der gebuchten Strecke bis zum Zielort storniert werden.
- Funktion Stornierung wählen.
- Einbuchungsbeleg einführen oder Einbuchungsnummer eingeben.
- Maut wird zurückerstattet.
- Eingabe von Zulassungsland, Fahrzeugkennzeichen und Gültigkeitsbeginn.
- Möglichkeit der Vollstornierung oder der Auswahl einer neuen Route.
- Barzahler erhalten einen Beleg der an der Kasse ausbezahlt wird.
- Kartenzahler erhalten eine Rückbuchung auf die Karte.
nach Gültigkeitsende der gebuchten Strecke
Nach Ablauf der Gültigkeit (= gebuchtes Ende der Fahrt) ist eine Stornierung nur noch mit Hilfe eines Erstattungsformulars möglich. Siehe Punkt 3
3. Stornierung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Einbuchungsbeleges
Voraussetzung:
Eine am Terminal oder im Internet gebuchte Fahrt wurde nicht durchgeführt.
Stornierung vor und während des Gültigkeitszeitraumes war nicht möglich.
Das Vorliegen "Tatsächlicher Gründe".
Tatsächliche Gründe:
- Erkrankung
- Fahrzeug defekt
- Unfall
- Leisten von erster Hilfe
- Verbleiben als Zeuge am Unfallort
- Fahrzeugkontrolle
- Fahrverbot
- Anordnung der Polizei
- Fahrzeugdiebstahl
- Stau
- Streckensperrung
Umsetzung:
Fahrt vom Bundesamt für Güterverkehr nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes zurückerstatten lassen. Dazu benötigen Sie folgendes Formular:
Die o.g. Rückerstattung ist an folgende Bedingungen geknüpft
- Der Orginal- einbuchungsbeleg oder der Ausdruck der Internetbuchung ist dem Antrag beizufügen.
- Bei mehrfacher Einbuchung sind sämtliche Einbuchungsbelege im Original erforderlich.
- Das Nichtantreten einer Fahrt oder eine Fahrunterbrechnung ist durch geeignete Beweismittel, z.B. durch ein Unfallprotokoll, ein Attest, oder eine Werkstattrechnung nachzuweisen.
- Der Erstattungsantrag muss innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes des Einbuchungsbeleges dem Bundesamt zugehen.
- Die Zustellung des Antrags ist nur auf postalischem Weg möglich.
- Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 18 Euro und wird mit dem Erstattungsbetrag verrechnet.
- Es ist das offizielle Erstattungsformular zu verwenden.
4. Ablehnung von Stornierungen am Terminal
Ursache 1: technische Störungen des Terminals Erstattung des Stornobetrages nach Einreichung des folgenden Formulares
Stornoantrag für abgelehnte Stornierung
Ursache 2: Eingabefehler bei Buchung am Terminal
- Meldung über Ruftaste am Mautterminal
- Klärung ob Eingabefehler vorliegen
Liegt nach Absprache am Terminal kein Eingabefehler vor, gehen Sie wie folgt vor:
- Stornoantrag ist an der Mautstelle erhältlich
- Antrag bei TOLL- COLLECT einreichen
- TOLL- COLLECT prüft den Antrag
- bei positiver Prüfung: Erstattung des Stornobetrages
- bei negativer Prüfung: Antrag wird zurückgeschickt
Die Bearbeitung des Antrags ist unabhängig vom Ergebnis gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt 18,00 Euro
Auszahlungen an der Mautstelle sind nicht möglich
Achtung oftmals ist der betreffende Betrag deutlich geringer als 18,00 Euro!
denn: 18,00 Euro = 145,16 KM
5. Ausfall der OBU während der Fahrt
Verlassen Sie an der nächsten Möglichkeit die mautpflichtige Strecke
Buchen Sie den restlichen Streckenabschnitt an einem Mautterminal oder lassen Sie sich am Internet einbuchen.
Um doppelte Buchungen zu vermeiden, sollte die OBU nach der Buchung auf manuell gestellt werden.
So deaktivieren Sie Ihre OBU nach der manuellen Buchung:
SIEMENS
- wählen Sie Im Hauptmenü die Einstellung „Mauterhebung"
- drücken Sie die OK-Taste
- wechseln Sie nun mit der Pfeil-Taste von „Mauterhebung automatisch“ auf „Mauterhebung manuell“
- drücken Sie die OK-Taste
- es erscheint die Meldung „Mauterhebung umgestellt“
- Umstellung abgeschlossen
GRUNDIG
- wählen Sie Im Hauptmenü die Einstellung „Mauterhebung“
- drücken Sie die OK-Taste
- wechseln Sie nun mit der Pfeil-Taste von „Mauterhebung automatisch“ auf „Mauterhebung manuell“
- drücken Sie die OK-Taste
- Umstellung abgeschlossen
Kontakt:
Sarah Fernandes
Tel.: +49 69 97963 124
Fax: +49 69 97963 155
sarah.fernandes@svg-hessen.de
Heike Kirsch
Tel.: +49 69 97963 113
Fax: +49 69 97963 155
heike.kirsch@svg-hessen.de
Alexander Ohlinger
Tel.: +49 69 97963 123
Fax: +49 69 97963 155
alexander.ohlinger@svg-hessen.de
Ingo Hackenberg
Mobil: +49 151 12601647
ingo.hackenberg@svg-hessen.de
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