Hessischer Verkehrsspiegel

16 Hessischer Verkehrsspiegel 04/2022 Wie sehen die P ichten eines Arbeitgebers in Sachen Arbeitssicherheit aus? Das ist im Prinzip ganz einfach: Der Mitarbeiter sollte genauso gesund vom Arbeitsplatz wieder nach Hause zu- rückkehren, wie er an seinem Arbeitsplatz erschienen ist. Dazu existieren verschiedene Gesetze wie beispielweise das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz oder Verordnungen, wie zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung. Aber auch berufsge- nossenschaftliche Vorgaben, in Form von DGUV-Vorschrif- ten, -Regeln, -Grundsätzen und -Informationen. Sie alle basieren auf dem Grundgesetz, nach dem jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Daraus resultierend hat der Arbeitgeber die P icht, Gefährdungen durch Handhabung von Betriebsmitteln, beim Verrichten von betrieblichen Tätigkeiten oder im Umgang mit Gefahrstoffen zu beurteilen, Maßnahmen festzulegen, die die Gefährdungen reduzieren und die Mitarbeiter über die Gefahren und festgelegten Maßnahmen zu informieren. Ist eine Schulung einmal pro Jahr ausreichend? Generell sollte eine sogenannte arbeitssicherheitstechni- sche Unterweisung mindestens einmal jährlich statt nden. Jeder Mitarbeiter, der neu in einem Unternehmen eine Tätigkeit aufnimmt, muss selbstverständlich vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstunterweisung erhalten, um mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu kennen. Ähnliches gilt bei Veränderungen, beispielsweise, wenn neue Betriebsmittel zum Einsatz kommen, neue Verfahren eingeführt werden, oder es zu einer Häufung von Unfällen im Unternehmen kommt – auch dann müssen die Mitarbeiter erneut unter- wiesen werden. Gleiches gilt sicher auch, wenn das Unternehmen Auszubildende beschäftigt? Ja sicher, Auszubildende, die noch nicht volljährig sind, fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie müssen sogar halbjährlich geschult werden. Gibt es Beispiele für Unternehmen, bei denen es besonders wichtig ist, dass die Unterweisungen statt nden? Nein, es ist bei allen Unternehmen, die mehr als einen Mitarbeiter beschäftigen, notwendig. Auch an einem Büroarbeitsplatz, an dem es elektrische Betriebsmittel gibt, kann es beispielsweise zu einem Stromschlag kommen. Aus diesem Grund ist auch an einem Büroarbeitsplatz ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Stichwort: Bildschirmarbeitsplatz. Wie sieht es da aus? Korrekt, auch bei einem Bildschirmarbeitsplatz ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, wobei hier die Ergo- nomie des Arbeitsplatzes im Vordergrund steht. Denn es gibt nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch berufsbedingte Erkrankungen. Wer 40 oder 45 Jahre am Bildschirm sitzt, kann Rückenschädigungen oder Erkrankungen der Augen riskieren. Das sind gerade in Deutschland weitverbreitete Berufserkrankungen. Was passiert genau nach einer Beauftragung durch ein Unternehmen? Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme, das heißt, ein Unternehmen meldet sich bei uns, wenn es eine arbeits- technische Betreuung wünscht. Denn bereits bei einem Mitarbeiter muss man diesem eine sicherheitstechnische Betreuung zukommen lassen. Da die meisten Unternehmen das nicht aus dem eigenen Personal akquirieren können, greifen sie auf die SVG QTB GmbH zurück. Arbeitssicherheit DER FACHMANN VOR ORT Im Juli dieses Jahres fand in Wetzlar eine gemeinsame Infoveranstaltung der SVG Hessen eG, dem Fachverband Logistik Hessen e. V. und der SVG QTB GmbH statt. Arbeitssicherheit in Unter- nehmen war eines der Schwerpunktthemen. Denn eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter ist u. a. P icht für Arbeitgeber – nicht nur in der Transport- und Logistikbranche. Thomas Schwarz, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der QTB GmbH, hat dem HVS dazu einige Fragen beantwortet. Dienstleistungen der QTB GmbH im Überblick Folgende Leistungen und noch viele weitere gehören zum Portfolio der SVG QTB GmbH: Arbeitssicherheitstechnische Betreuung, Einführungsgespräch, Begehung des Betriebs, Festlegen von Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsan- weisungen, Durchführung von ASA-Sitzungen (ab 20 Mitarbeitern vorgeschrieben), Unterweisung der Mitarbeiter. Möchten Sie für Ihr Unternehmen einen Termin vereinbaren, dann kontaktieren Sie Thomas Schwarz, t.schwarz@svg-koblenz.de RECHT & SICHERHEIT 17 Hessischer Verkehrsspiegel 04/2022 Steht mit Rat und Tat zur Seite: Thomas Schwarz, Fachkraft für Arbeitssicherheit, während einer Unter- weisung in einem Unternehmen Zur Person: Thomas Schwarz, 44 Jahre ist seit sieben Jahren für die SVG QTB GmbH als Fach- kraft für Arbeitssicherheit im Einsatz. Darüber hinaus ist er Brandschutzbeauftragter, HSE-Manager, Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter. Er kennt sich aus mit Ladungs- sicherung, Abfall und Entsorgung. Wie gehen Sie vor, wenn Sie erstmals in einen Betrieb kommen? In einem ersten Gespräch mit der Geschäftsführung wird unter anderem geklärt, welche unternehmerischen Verp ich- tungen in Sachen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz auf die Geschäftsführung zukommen. Darüber hinaus werden verschiedene Gefahren im Rahmen der Gefährdungsbeurtei- lung bewertet. Die Maßnahmen müssen infolge auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Sie werden ab diesem Zeitpunkt regelmäßig überprüft. Vorgeschrieben ist auch eine entsprechende Anzahl an Ersthelfern. In Verwaltungs- betrieben sind das 5 Prozent der Mitarbeiter, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der ständig anwesenden Mitarbeiter. Gehört eine Begehung des Unternehmens dazu? Ja, nach dem Einführungsgespräch gibt es eine Bege- hung des Betriebs. Das heißt, ich verschaffe mir einen Überblick: Welche Gefahren gibt es vor Ort, wird mit Gefahrstoffen hantiert, mit welchen Betriebsmitteln wird gearbeitet usw.? Daraus wird abgeleitet, in welchen Intervallen beispielsweise geprüft werden muss und in welchen Themen die Mitarbeiter unterwiesen werden sollten. Wenn wir einen Betrieb betreuen, ist es immer unser Ziel, dass die Unternehmen gut vorbereitet sind, sollte es zu einer Begehung durch die Berufsgenossen- schaft oder anderen Behördenbesuchen kommen. Sollten dennoch Mängel angezeigt sein, dann arbeiten wir zusam- men mit der Geschäftsführung die Mängelliste ab, damit keinesfalls rechtliche Konsequenzen drohen. Wie lange sind Sie in der Regel vor Ort? Das ist je nach Betrieb unterschiedlich. Wir betreuen „Kleinstkunden“ wie beispielsweise Taxiunternehmen mit nur zwei Mitarbeitern bis hin zu großen Entsorgungs- unternehmen, bei denen viele verschiedene Betriebsmittel genutzt werden und die Anzahl der Mitarbeiter deutlich höher ist. Welche Strafen drohen einem Unternehmen, das der regelmäßigen Unterweisungsp icht nicht nachkommt? Das kommt darauf an! Ist ein Unfall passiert oder ist bei einer Prüfung, einer Begehung durch die Berufsgenossen- schaft aufgefallen, dass der Betrieb der Unterweisungs- p icht nicht nachgekommen ist? Bei einem Besuch der Berufsgenossenschaft werden durch eine Aufsichtsperson die Dokumente geprüft. Liegt beispielsweise eine Ge- fährdungsbeurteilung, eine Bestellungsurkunde für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor? Wird bei der Begehung festgestellt, dass bestimmte Prüfungen beispielsweise an Arbeitsmitteln oder Geräten nicht erfolgt sind, dann wird eine Mängelliste erstellt. Diese wird in einen Prüfbericht aufgenommen. Infolge wird eine Frist gesetzt, bis zu der die Mängel behoben sein müssen. Das zweite Szenario: Ein Unfall ist passiert. Bei einem Unfall kommt die Berufsgenossenschaft zwingend in das Unternehmen und es wird genau hingeschaut. Wird dabei festgestellt, dass bestimmte Au agen nicht erfüllt sind, dass es sich um ein sogenanntes Organisationsverschul- den des Unternehmens handelt und es womöglich deshalb zu einem Arbeitsunfall kam, dann drohen Bußgelder. | kw Bild: QTB GmbH

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