Hessischer Verkehrsspiegel

Ein klassischer Fall von Überladung, auch dadurch kann es zu Unfällen kommen Fotos: Polizeipräsidium Westhessen, Shutterstock/Brian A Jackson beim Lkw den „toten Winkel“ gibt und sie aus diesem Grund aufmerksamer sein müssen. Die „Angles Morts“-Schilder sind in Frankreich Pflicht, auch für Wohnmobile, und müssen bei der Durchfahrt angebracht werden. In Deutschland gibt es eine solche Verordnung noch nicht. Zählt überhöhte Geschwindigkeit auch zu den Unfallursachen? Ja, ganz klar, eine überhöhte Geschwindigkeit ist durchaus eines der Probleme. Die Fahrer halten sich nicht an Geschwindigkeitsbegren- zungen und dadurch kommt es in manchen Bereichen durch die Geschwindigkeitsüber- schreitungen zu Unfällen. Ein weiteres Problem: Wenn Einzelfahrer unterwegs sind und rückwärtsfahren oder wenden müssen. Ist kein weiterer Fahrer dabei, der ihn einweisen kann, dann kommt es schon des Öfteren zu Unfällen. Und wie sieht es mit Alkohol oder Drogen aus? Drogen eher weniger, aber Alkohol spielt beispielsweise bei Abfahrtskontrollen, gerade sonntags, eine große Rolle. Da fallen besonders die osteuropäischen Fahrer mit wahnsinnigen Alkoholwerten auf. Viele sagen zwar dann, dass sie eh noch nicht losfahren wollten. Wir verhindern aber mit Sicherheit in diesen Fällen eine Abfahrt. Bei solchen Kontrollen haben wir schon Werte zwischen 3,0 oder sogar mehr als 4,0 Promille gemessen. Wer solche Werte hat und noch lebt, das deutet auf einen regelmäßigen und überhöhten Alkoholkon- sum hin. Gibt es Möglichkeiten, Fahrer noch besser zu schulen oder sie auch zu „entlasten“, damit die Unfallhäufigkeit zurückgeht? Unternehmer sollten ihre Fahrer immer wieder instruieren, dass sie die Abstand- systeme nutzen und sie nicht womöglich ausschalten. Gefragt sind auch die Disponen- ten, sie können bei der Planung darauf achten, dass Fahrer, die regelmäßig die gleiche Tour fahren, beispielsweise Rast an Autohöfen ma- chen können, die Ruhe und einen erholsamen Schlaf garantieren. Auch ein regelmäßiges Fahrsicherheits- training, wenigstens einmal im Jahr, sollte dazu gehören. In den Trainings können sich Lkw-Fahrer vergegenwärtigen, wie eine adäquate Reaktion in einer Gefahrensituation auszusehen hat. Und vor allem: Wie man Ge- fahrensituationen vermeiden kann. Warum fangen Lkws bei Unfällen oft an zu brennen? Zum Glück passieren diese Unfälle nicht so häufig wie man denkt, sie bleiben einem nur nachhaltiger im Gedächtnis. Lkw-Unfälle, bei denen es zu einem Feuer kommt, haben ein enormes Ausmaß. Die Hitzeentwicklung ist bei einem brennenden Lkw weitaus höher als bei einem brennenden Pkw. Oft müssen in der Folge Straßen neu gemacht werden. Lkw fangen übrigens bei Unfällen deshalb leichter Feuer, weil der Tankbehälter im Vergleich zum Pkw relativ ungeschützt liegt. ■ ms Christian Wiepen, Polizeihauptkommissar des Polizeipräsidiums Westhessen DIE HÄUFIGSTEN UNFALLURSACHEN fehlerhafter Fahrstreifen- wechsel oder Reißver- schlusssystem-Missachtung ungenügender Sicherheits- abstand Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren technische Mängel, Wartungsmängel: Reifen unzureichend gesicherte Ladung Geschwindigkeitsüber- schreitung Fehler beim Überholen D as sind Situationen, in denen Waren- kredit- oder Forderungsausfallversiche- rungen eine existenzielle Absicherung bieten. Bereits der Ausbruch einer Pandemie stellte unser Land und unsere Wirt- schaft vor bisher unbekannte Herausforderungen. Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine im Februar 2022 sorgte für weitere Unsicherheiten und infolge für eine unvorhersehbare Inflation. Explodierende Spritpreise, Gas- und Strompreise brachten erneut die Produktions- und Liefer- ketten in Gefahr. Und was tun, wenn beispiels- weise gerade erst ein großer Teil des Fuhrparks auf LNG umgerüstet wurde, um auf absehbare Zeit den Lkw-Fernverkehr CO2-reduziert zu be- treiben? Die gesamte wirtschaftliche Entwicklung steht in vielen Bereichen still und entwickelt sich sogar teilweise rückläufig. In vielen Unternehmen wird die Lage als katastrophal gesehen. Inividuelle Lösungen Die SVG Versicherungsvermittlung und Service Südwest GmbH steht allen Speditions- und Logistikunternehmen zur Seite und erarbeitet individuelle Absicherungslösungen im Rahmen der Warenkreditversicherung/Forderungsausfall- versicherung. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: 069 97963-144 stephan.buettgen@svg-kravag.de https://www.svg-hessen.de/versicherung/ Die Risiken für Unternehmen durch Zahlungsausfälle oder insolvenzbedingter Zahlungsausfälle ihrer Kunden drohen nach über zwei Jahren Corona-Pandemie und über einem Jahr Krieg zwischen Russland und der Ukraine massiv zu steigen. Besser absichern VORTEILE AUF EINEN BLICK Basis-Schutz vor den Folgen von Forde- rungsausfällen zu günstigen Konditionen Sie benötigen weder Kreditprüfung, Min- destumsatz noch eine Bonitätsauskunft zu Ihrem Auftraggeber Absicherung des Fabri- kationskostenrisikos Der Versicherungsfall „Nichtzahlungstat- bestand“ tritt bereits zwei Monate nach Fäl- ligkeit einer Forderung ein, ohne vorgeschal- tetes Inkassoverfah- ren und damit ohne Inkassokosten Keine Umsatzmeldung notwendig. Ihr Beitrag berechnet sich nach der gewählten Tarif- stufe. Beispiele Schadenhöhe: 10.000 Euro Der Spediteur hatte die Rechnung in Höhe von netto 10.000 Euro direkt mit einer Fliesenlieferung zugestellt. Seinem Kunden räumte er ein 14-tägiges Zahlungsziel ein. Da die Lieferung mängelfrei erfolgte, wurde die Forderung nicht bestritten. Nach drei Wochen ohne Zahlungseingang mahnte der Spediteur erstmals. Nachdem die Rechnung zwei Monate nach ursprünglicher Fälligkeit unbezahlt blieb, meldete der Spediteur die offene Forderung der Versicherung. Dank der Warenkreditversicherung konnte der Spe- diteur diesen Vorgang an die Versicherung abgeben, die sich damit weiter befasste. Die Versicherung stellte den sogenannten „Nichtzahlungstatbestand“ fest und weist den Speditionskunden darauf hin, dass im Falle der Nichtzahlung die Forderung gegen ihn gerichtlich geltend gemacht werden kann. Der Spediteur kann sich sicher sein: Zahlt sein Kunde nicht, ersetzt die Waren- kreditversicherung ihm die Nettosumme der offenen Forderung. Schadenhöhe: 9.000 Euro Die Spedition hat mit einem langjährigen Kunden einen Rahmenvertrag geschlossen, um täglich Güter zu verschiedenen Nieder- lassungen des Kunden zu befördern. In diesem Vertrag ist vereinbart, dass die Spedition je- weils monatlich eine Frachtsammelrechnung in Höhe von 4.500 Euro mit einem Zahlungs- ziel von 30 Tagen stellt. Für die Spedition unerwartet, meldet ihr Kunde Insolvenz an. Zu diesem Zeitpunkt hat sie bereits eine weitere Monatsabrechnung auf den Weg gebracht. Voraussichtlich wird die Spedition jetzt erst einmal auf ihrer Forderung von 9.000 Euro sit- zenbleiben. Die Aussicht, eine Zahlung aus der Insolvenzmasse zu bekommen, ist sehr un- wahrscheinlich. Da die Spedition schon lange für den Kunden Güter transportiert und dieser immer pünktlich bezahlt hat, übernimmt die Warenkreditversicherung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die unbezahlte Netto- rechnung gegen den Kunden. ■ 26 27 SERVICE | Hessischer Verkehrsspiegel 01/2023

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