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Dänemark Länderinformationen

Letzte Änderung: 04.08.2022

Zur Abrechnung von Brücken, Fähren und Tunnel in Dänemark ist die SVG fleXboxEUROPA einsetzbar, diese kann auch in 12 weiteren Ländern Europas genutzt werden. 

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  • Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Es besteht ein Rauchverbot sobald sich mehrere Personen in der Lkw-Kabine aufhalten.

Dänemark: Neue Bestimmungen für Umweltzonen ab 1. Juli 2020

Seit dem 1. Juli 2020 dürfen nur noch Lkw und Busse über 3,5 t zGM, die am oder nach dem 01. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurden, bzw. Lkw und Busse, die mindestens dem Euro­V­ oder EEV­ Standard entsprechen, – auch wenn sie vor dem 1. Oktober 2009 zugelassen wurden in die Umweltzonen von Kopenhagen, Frederiksberg, Aalborg, Odense und Aarhus einfahren.

Ein im Ausland zugelassener Lkw oder Bus, der vor dem 1. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurde und mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurde, und/oder die entsprechende Euroschadstoffnorm erfüllt, muss für das dänische System registriert werden auch wenn das Fahrzeug bereits registriert war. Eine Registrierung ist hier möglich.

Seit dem 1. Juli 2020 wurde außerdem die bisher notwendigen Plaketten für die Umweltzonen abgeschafft. Ab sofort ist eine Umweltzonenplakette nicht mehr nötig, da die Einfahrt in die Umweltzonen nicht mehr durch den Nachweis einer Umweltzonenplakette kontrolliert wird. Es wurde ein kamerabasiertes Kontrollsystem eingerichtet, das anhand der Kfz­Kennzeichen überprüft, ob ein Fahrzeug berechtigt ist, in die Umweltzone einzufahren.

Kleinere Lkw bis 3,5 t zGM dürfen seit 1. Juli 2020 nur noch in die Umweltzonen einfahren, sofern sie am 1. Januar 2007 oder später erstmals zugelassen wurden.

Bis 30. September 2020 sollen keine Bußgelder, die auf dem kamerabasierten Kennzeichenerkennungssystem beruhen, an Fahrzeughalter:in erteilt werden. Anstatt dessen erhalten Fahrzeughalter:innen eine kostenfreie Verwarnung. Allerdings kann die Polizei bei Verstößen gegen die Umweltzonen Bußgelder vor Ort ausstellen.

Weitere deutschsprachige Informationen können auf der Internetseite der dänischen Umweltzone gefunden werden.

Eine mehrsprachige Broschüre für Fahrende finden Sie hier.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

DänemarkGeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften
für Fahrzeuge über 3,5 t
50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Fahrzeuge über 3,5 t
70 km/h
auf Autobahnen und Schnellstraßen
für Fahrzeuge über 3,5 t
80 km/h

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