Fördermittel

Fördermittelservice

Unternehmen, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ab 7,5t zulässiger Gesamtmasse (zGM) sind, können Fördermittel erhalten. Über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gibt es spezielle Förderprogramme für das Gewerbe. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG.

  1. Über das Förderprogramm De-minimis zur Förderung der Sicherheit und Umwelt werden Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt. Auch Abbiegeassistenten für schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen können für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs über dieses Programm gefördert werden.

  2. Das Förderprogramm Weiterbildung bietet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrer:innen und andere Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs an.

  3. Im Förderprogramm Ausbildung wird die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin unterstützt.

  4. Ziel des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme ist es, Unfälle mit Personenschäden von nach rechts abbiegenden Fahrzeugen signifikant zu verringern ("Toter Winkel"). Über dieses Programm können z.B. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen, die nicht die De-minimis-Förderung in Anspruch nehmen können, ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen mit Abbiegeassistenzsystemen fördern lassen.
  5. Das Förderprogramm Lkw-Stellplätze (SteP) bietet die finanzielle Förderung für Investitionen in zusätzliche Lkw-Stellplätze in der Nähe von Autobahnanschlussstellen an.

 

Übersicht zur Förderperiode 2023

BALM-Förderprogramm

Förderhöhe

Antragsfrist

1. De-minimis

 
  • 2.000 € pro Lkw ab 7,5 To. zGM
  • max. 33.000 € pro Unternehmen
 

09.01. - 02.10.2023

2. Weiterbildung

 
  • 50, 60 oder 70 % von 1.500 €
    pro Lkw ab 7,5 To. zGM
  • abhängig von der Unternehmensgröße
 

16.01. - 30.11.2023

3. Berufskraftfahrer-Ausbildung

 
  • 50, 60 oder 70 % von 50.000 €
    pro Ausbildungsplatz
  • abhängig von der Unternehmensgröße
 

16.01. - 31.10.2023

4. Abbiegeassistenzsysteme

für Lkw zw. 3,5 und 7,5 Tonnen zGM und für Busse > 9 Sitze

23.01. - 16.10.2023

5. Lkw-Stellplätze (SteP)

bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 € pro Lkw-Stellplatz

14.07.2021 - 15.03.2024

 

Die SVG unterstützt Sie gerne!
Unsere erfahrenen Spezialist:innen kennen die rechtlichen Grundlagen und stehen Ihnen bei der Antragstellung für die De-minimis Fördermittel gerne zur Seite
.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Ingo Hackenberg

Senior Key Account Manager & Fördermittelberater

Tel.: +49 (0)151 - 12601647

i.hackenberg@svg-hessen.de

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