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LKW-Fahrverbotsregelung Deutschland und Europa

Letzte Änderung: 11.03.2026

LKW-Fahrverbotsregelung Deutschland


Fahrverbote an Sonntagen und an deutschen Feiertagen

Gemäß § 30 Abs. 3 StVO dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.


Ferienfahrverbot

Das Ferienfahrverbot für LKW geht aus der Ferienreiseverordnung hervor. Hiernach dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger, welche zum geschäftlichen Güterverkehr benutzt werden, vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Die Ausweichstreckenkarte folgt im Juli / August 2026.


Übersicht der Feiertage:

Datum Feiertag Fahrverbote
1. Januar 2026 Neujahr gesamtes Bundesgebiet
3. April 2026 Karfreitag gesamtes Bundesgebiet
6. April 2026 Ostermontag gesamtes Bundesgebiet
1. Mai 2026 Tag der Arbeit gesamtes Bundesgebiet
14. Mai 2026 Christi Himmelfahrt gesamtes Bundesgebiet
25. Mai 2026 Pfingstmontag gesamtes Bundesgebiet
4. Juni 2026 Fronleichnam Nur in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland
3. Oktober 2026 Tag der deutschen Einheit gesamtes Bundesgebiet 
31. Oktober 2026 Reformationstag Nur in den Bundesländern: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
1. November 2026 Allerheiligen Nur in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
25. Dezember 2026 1. Weihnachtsfeiertag gesamtes Bundesgebiet
26. Dezember 2026 2. Weihnachtsfeiertag gesamtes Bundesgebiet


An allen hier nicht genannten Feiertagen gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland.


LKW-Fahrverbotsregelungen in Europa

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der LKW-Fahrverbotsregelungen in verschiedenen europäischen Ländern. Die Übersicht beinhaltet landesweit gültige Fahrverbote, z.B. an Sonntagen. Regionale Fahrverbote sind nicht enthalten.

Hinweis: Bitte informieren Sie sich über mögliche Ausnahmen in den jeweiligen Ländern.
 

Belgien

Für den Schwerlastverkehr besteht von Samstag, 12 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, ein Fahrverbot.

Für den Schwerlastverkehr mit einer Breite über 4 m oder Länge über 30 m besteht in der Zeit von 6 bis 21 Uhr ein Fahrverbot. Auf Autobahnen mit durchgehend weniger als drei Spuren in eine Richtung besteht für den Schwerlastverkehr mit einer Breite über 3,5 m von 6 bis 21 Uhr ein Fahrverbot.

Fahrverbot für den Schwerlastverkehr an folgenden Feiertagen: 
 

Datum Feiertag
1. Januar 2026 Neujahr
6. April 2026 Ostermontag
1. Mai 2026 Tag der Arbeit
14. Mai 2026 Christi Himmerlfahrt
25. Mai 2026 Pfingstmontag
21. Juli 2026 Nationalfeiertag
15. August 2026 Maria Himmelfahrt
1. November 2026 Allerheiligen
11. November 2026 Gedenktag
25. Dezember 2026 2. Weihanchtsfeiertag

Das Fahrverbot gilt von 16 Uhr des Vortages und endet am selben Tag um Mitternacht.  


Dänemark

Ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot besteht für den Güterverkehr nicht.

Im Zeitraum zwischen 15. Juni und 31. August können die Behörden bei Temperaturen von 25 Grad Celsius und mehr ein Fahrverbot von 12 bis 18 Uhr für Schwertransporte erlassen.

Zum 1. Juli 2020 sind bezüglich der Umweltzonen der Städte Kopenhagen, Frederiksberg, Aalborg, Odense und Aarhus Änderungen in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Lkw über 3,5 t zGM, die nach dem 1. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurden, in die Umweltzonen einfahren. Eine Umweltplakette ist nicht mehr notwendig.

Ein im Ausland zugelassener Lkw oder Bus, der vor dem 1. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurde und mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurde, und/oder die entsprechende Euroschadstoffnorm erfüllt, kann ebenfalls in die Umweltzonen einfahren muss zuvor jedoch für das dänische System registriert werden. Kleinere Lkw bis 3,5 t zGM dürfen ab 1. Juli 2020 nur noch in die Umweltzonen einfahren, sofern sie am 1. Januar 2007 oder später erstmals zugelassen wurden. Weitere deutschsprachige Informationen über die dänischen Umweltzonen unter https://miljoezoner.dk/de/ 


Frankreich

Samstags bzw. vor Feiertagen ab 22 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht geführt werden. Ausgenommen sind Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge. 

Dazu gilt ein Fahrverbot in den 

Sommermonaten 
an folgenden Samstagen von 7 bis 19 Uhr:

  • 11. Juli 2026
  • 18. Juli 2026
  • 25. Juli 2026
  • 1. August 2026
  • 8. August 2026

Wintermonaten 
an folgenden Samstagen von 7 bis 18 Uhr: 

  • 7. Februar 2026
  • 14. Februar 2026
  • 21. Februar 2026
  • 28. Februar 2026
  • 7. März 2026

     


Italien

Für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot:

  • An Sonntagen im Januar, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember von 9 bis 22 Uhr.
  • An Sonntagen im Juni, Juli, August und September von 7 bis 22 Uhr.
  • An Feiertagen oder Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen.


Luxemburg

Samstags und an Tagen vor Feiertagen ab 21:30 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 21:45 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht mit oder ohne Anhänger über 7,5 t nicht geführt werden. Dies gilt für LKW, die aus Belgien oder Deutschland kommen und in Richtung Frankreich fahren.

Fahrverbote: 

Datum Feiertag
1. Januar 2026 Neujahr
6. April 2026 Ostermontag
1. Mai 2026 Tag der Arbeit
14. Mai 2026 Christi Himmelfahrt
25. Mai 2026 Pfingstmontag
23. Juni 2026* Nationalfeiertag
15. August 2026 Maria Himmelfahrt
1. November 2026 Allerheiligen
25. Dezember 2026 Weihnachten
26. Dezember 2026* Stefanstag

*Obwohl der 23. Juni und der 26. Dezember offizielle Feiertage sind , bestehen an diesen Tagen keine Fahrverbote

Niederlande

Es besteht kein generelles Fahrverbot für den Straßengüterverkehr am Wochenende oder an Feiertagen. Bei schlechten Wetterbedingungen können Gefahrguttransporte untersagt werden.


Österreich

Für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger (wenn das Gesamtgewicht des LKWs oder des Anhängers über 3,5 t beträgt) gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot:

•    An Samstagen von 15 bis 24 Uhr.
•    An Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr.
 

Datum Feiertag
1. Januar 2026 Neujahr
6. Januar 2026 Dreikönigstag
6. April 2026 Ostermontag
1. Mai 2026 Tag der Arbeit
14. Mai 2026 Christi Himmelfahrt
25. Mai 2026 Pfingstmontag
4. Juni 2026 Fronleichnam
15. August 2026 Maria Himmelfahrt
26. Oktober 2026 Staatsfeiertag
1. November 2026 Allerheiligen
8. Dezember 2026 Maria Empfängnis
25. Dezember 2026 Weihnachten
26. Dezember 2026 2. Weihnachtsfeiertag

Polen

Für Lastkraftwagen und Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t gilt an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr ein Fahrverbot. Bei einigen Feiertagen gilt auch bereits am Vorabend von 18 bis 22 Uhr ein Fahrverbot.

Sommerfahrverbot vom 26. Juni bis 30. August 2026:

  • An Freitagen von 18 bis 22 Uhr.
  • An Samstagen von 8 bis 14 Uhr.
  • An Sonntagen von 8 bis 22 Uhr.

Portugal

Für Fahrzeuge über 3,5 t, die für Gefahrguttransporte eingesetzt werden, gilt an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr ein Fahrverbot.


Schweden

Es besteht kein generelles Fahrverbot für den Straßengüterverkehr am Wochenende oder an Feiertagen.

Gemäß einer neuen Umweltverordnung bestehen in den Städten Stockholm, Göteborg, Malmö, Lund, Helsingborg und Mölndal Fahrverbote. Weitere Informationen und Landkarten der Zonen sind auf der folgenden Webseite verfügbar: www.lowemissionzones.eu. 
 

Schweiz

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t; Traktoren, Arbeitsmaschinen, Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit über 5 t zulässigem Gesamtgewicht, sowie für LKW mit Anhänger über 5 t gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot (ausgenommen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Camping- und landwirtschaftliche Fahrzeuge):

  • An Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr.
  • Nachts von 22 bis 5 Uhr.


Slowakei

Für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, sowie für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, falls ein Anhänger oder Sattelauflieger mitgeführt wird, gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot:

  • An Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr.
  • An Samstagen vom 1. Juli bis 31. August von 7 bis 19 Uhr.


Tschechien

Für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, sowie für LKW und Spezialfahrzeuge mit Anhänger, deren Kraftfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von über 3,5 t übersteigt, gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot:

  • AnSonn- und Feiertagen von 13 bis 22 Uhr.

Dazu gibt es vom 1. Juli bis 31. August Fahrverbote:

  • An Freitagen von 17 bis 21 Uhr.
  • An Samstagen von 7 bis 13 Uhr.
  • An Sonn- und Feiertagen von 13 bis 22 Uhr


Alle Angaben ohne Gewähr


Zur Übersicht der aktuellen LKW-Feiertagsfahrverbote in Europa

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